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AGB

Liefer-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der RAD CENTER DERKUM GMBH gegenüber gewerblichen Abnehmern

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden werden nur nach unserer schriftlichen Bestätigung Vertragsbestandteil.
  2. Produktänderungen, die im Sinne eines technischen Fortschritts notwendig oder sinnvoll sind, bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben vorbehalten.
  3. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Im Übrigen gilt Schriftformerfordernis.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung unserer Produkte in Katalogen, Prospekten sowie in unserem Internetauftritt stellen kein bindendes Vertragsangebot dar.
  2. Mit Bestellung gibt der Kunde in verbindliches Kaufangebot ab. An dieses Angebot ist er 2 Wochen gebunden. Das Angebot wird angenommen durch von uns erteilte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Waren.

§ 3 Preise

  1. Die offerierten Preise verstehen sich in Eure zuzüglich gesetzlicher MwSt. ab Lager.
  2. Eine Preisbindung für Nachbestellungen entfaltet der Ursprungsauftrag nicht.

§ 4 Lieferung und Zahlungsbedingungen

  1. Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt die Lieferung per Nachname oder gegen Vorauskasse. Die Erfüllung in Teillieferungen ist zulässig.
  2. Ohne besonderte Zahlungsvereinbarung ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung frei netto ohne Abzug von Skonti zahlbar.
  3. Wir bleiben berechtigt, Teillieferungen entsprechend des Lieferumfangs in Rechnung zu stellen.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinsatz der EZB zu zahlen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht für den geltend gemachten gesetzlichen Zinssatz.
  5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus der laufenden Geschäftsbeziehung in Rückstand, behalten wir uns das Recht vor, nur noch gegen Nachname oder Vorkasse zu liefern. Darüber hinaus werden alle gegen Zahlungsziel erfolgte Lieferungen sofort fällig.
  6. Bei einer Bestellmenge von einem Stück (Reifen,Felge oder Komplettrad) sowie bei Einzelversand von Zubehör erheben wir Frachtkosten in Höhe von 6,90 € netto. Ab einer Bestellmenge von zwei Stück (Reifen, Felgen oder Kompletträder) erfolgt die Lieferung frei Haus.
  7. Sofern nicht individuelles vereinbart, sind Rückgaben aus den Beständen Derkum und Taucha unter folgenden Bedingungen möglich:  
      Die Ware muss unmontiert sein und sich in einem einwandfreien Zustand befinden.
      Felgen müssen in den originalen Kartons zurückgegeben werden.
      Sofern die Rückgabe nicht auf das Verschulden der Rad Center Derkum GmbH zurückzuführen ist, werden folgende Kosten in Abzug gebracht:
      Hinfracht: 9,00 € netto je Paket
      Rückfracht: 16,00 € netto je Paket
      Wiedereinlagerungskosten: 10,00 % vom Nettowarenwert
  8. Sofern nicht individuelles vereinbart, sind Rückgaben aus den Fremdbeständen unter folgenden Bedingungen möglich:

                        Die Ware muss unmontiert sein und sich in einem einwandfreien Zustand befinden.

                        Sofern die Rückgabe nicht auf das Verschulden der Rad Center Derkum GmbH oder seiner Partner zurückzuführen ist, werden folgende Kosten in Abzug gebracht:

                        Rückfracht: 25,00 € netto je Paket

                        Wiedereinlagerungskosten: 10,00 % vom Nettowarenwert 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die daraus resultierenden Kaufpreisforderungen des Kunden auf uns tatsächlich übergehen.
  3. Der Kunde tritt hiermit alle etwaigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.
  4. Die Befugnis der Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dem Widerruf durch uns, insbesondere bei nachhaltiger Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
  5. Der Kunde ist ermächtigt, so lange er seiner Zahlungsverpflichtung ohne Verzug nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens bei Zahlungsverzug des Kunden bzw. bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse. Für diesen Fall sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung der Kaufpreisansprüche zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschriften der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdaten etc. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
  7. Die oben genannte Abtretung des Kunden wird durch uns angenommen.

§ 6 Lieferung / Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt als Versendungskauf auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware gehen mit Auslieferung der Ware an die zur Ausübung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Gleiches gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
  2. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anweisung des Kunden abgeschlossen. Die Kosten dafür trägt der Kunde.
  3. Die von uns mitgelieferten Transportverpackungen werden von uns bzw. beauftragten Dritten unentgeltlich zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt turnusgemäß bei der nächsten Anlieferung oder nach Freigabe zur Abholung der Verpackung durch den Kunden.

§ 7 Lieferfristen

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Lieferfristen und -termine freibleibend.
  2. Holt der Kunde Ware nicht ab, behalten wir uns vor, ein angemessenes Lagerentgelt für die Bereithaltung der Ware ab dem Verzugseintritt geltend zu machen.

§ 8 Sachmängelhaftung

  1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung oder Ware, so hat er die Beschädigungen von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen.
  2. Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und zu rügen. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach Erkennen, jedoch spätestens binnen 5 Werktagen nach Abnahme der Ware schriftlich zu rügen.
  3. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
  4. Bei berechtigten Sachmängeln steht uns das Recht der Nacherfüllung zu. Ansprüche des Kunden zum Zwecke der Nacherfüllung aufgewendeter Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen.
  5. Ein Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Außerhalb des Erwerbs von Neuprodukten gilt ein Sachmängelhaftungsausschluss.
  7. Sämtliche Ansprüche gegen uns verjähren spätestens innerhalb eines Jahres.

§ 9 Personenbezogene Daten

  1. Wir erheben personenbezogene Daten zur Verarbeitung, Nutzung und Speicherung im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang. Sofern hierzu erforderlich, werden personenbezogene Daten an Dritte zur Verarbeitung weitergegeben.
  2. Wir garantieren, dass wir darüber hinausgehende Daten nur anonymisiert und mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden verarbeiten.
  3. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der vorstehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.
  4. Unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten kann er sein Recht auf Auskunft über erhobene personenbezogene Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beanspruchen

§ 10 Technische Auskünfte

  1. Technische Auskünfte über Fahrzeugzuordnungen, Umrüstmöglichkeiten etc. erfolgen unter Ausschluss jedweder Haftung.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Für eventuelle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts an unserem Geschäftssitz ausdrücklich vereinbart. Dies ist das AG Euskirchen bzw. LG Bonn.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung soll durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Lichte der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

Weilerswist-Derkum, im Januar 2023